
(...) Bei aller berechtigten Kritik müssen wir - gerade auch als Gesetzgeber - beachten, dass mit einer Einschränkung der Möglichkeit des Schächtens direkt in das Grundrecht auf freie Religionsausübung von Muslimen und Juden in Deutschland eingegriffen wird. Selbst, wenn man den Tierschutz dennoch als gewichtiger ansehen sollte, müssen wir erreichen, dass die berechtigten Anliegen von Millionen von betroffenen Menschen Beachtung finden. (...)