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Elisabeth Winkelmeier-Becker
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Frage von Mark P. •

Frage an Elisabeth Winkelmeier-Becker von Mark P. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Winkelmeier-Becker!

Schön, dass auch Sie mein bisheriges Bild von den Abgeordneten bestätigen, indem auch Sie meinen Fragen ausweichen anstatt sie zu beantworten! Ihre „Kollegen“ haben meine eindeutigen Fragen ebenfalls nicht klar beantwortet! Auch Ihre Aussage, dass die Fragen im Wesentlichen den Vollzug betreffen, bringt mich nicht weiter! Warum können diejenigen, die das Gesetz verabschiedet haben, kritische Fragen zum Sinn der Gesetzesverschärfung nicht beantworten?

Stattdessen zweifeln Sie die nachweislichen Entwicklungen in anderen Ländern nach einer Verschärfung des WaffG an! Aufgrund der Zeichenbeschränkung kann ich Ihnen leider nicht alle Seiten aufzählen, die sich mit diesem Thema befassen. http://www.schuetzenverein-eisenach.de/Waffenrecht/Zahlen_und_Fakten/Zahlen%20und%20Fakten%20zum%20privaten%20Waffenbesitz.htm , aber wenn Sie ein wenig „googeln“, finden Sie weitere Belege! Womit belegen Sie Ihre Annahme, „dass die Zahl der Gewalttaten zurückgeht, bei denen Messer verwandt werden“? Haben Sie dafür „seriöse wissenschaftliche Belege“?

Da strengere Gesetze nur gesetzestreue Bürger „entwaffnen“ und Kriminelle so ein noch leichteres Spiel haben, finde ich einen Anstieg der Kriminalität nach einer Gesetzesverschärfung durchaus plausibel! Ich finde es aber erschreckend, dass diese Entwicklungen offensichtlich nicht berücksichtigt wurden, bevor Sie alle gesetzestreuen Bürger unnötig eingeschränkt haben!

Vorgestern habe ich in der Süddeutschen Zeitung gelesen, dass in München an einer U-Bahn-Haltestelle ein Mann mit einem Küchenmesser auf den neuen Lebensgefährten seiner Ex-Freundin eingestochen und ihn schwer verletzt hat. Wie konnte dies trotz des angeblich so wirkungsvollen Verbots der Einhandmesser und feststehenden Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm passieren? Müssen jetzt nicht sofort alle "Küchenkampfmesser“ verboten werden? Oder ist diese Tat nur ein weiterer Hinweis darauf, dass Messer-Verbote keine Straftaten verhindern?

MfG

Mark Padberg

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Padberg,

was die präventive Wirkung des Verbots betrifft, werden wir anscheinend mit einem dauerhaften Dissens leben müssen; ist für mich kein Problem. Ihr Beispielsfall ändert daran nichts: Im Fall einer Kontrolle hätte ein Vollzugsbeamter jedenfalls die Möglichkeit gehabt, das Messer vorbeugend zu beschlagnahmen und die Tat wäre vielleicht verhindert worden. Außerdem bleibt es dabei, dass das Gesetz eben abstrakt-generelle Regeln normiert, die Anwendung im Einzelfall aber den Vollzugsbehörden obliegt. Das hat seinen guten Grund darin, dass eben eine Vielzahl von Fallgestaltungen und auch Grenzfällen für ein berechtigtes Interesse im Sinne von § 42 a Abs. 2 Nr.3 in betracht kommt, die nur anhand der konkreten Umstände des Einzelfalls beurteilt werden können.

Mit freundlichen Grüßen

Elisabeth Winkelmeier-Becker

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