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Elisabeth Winkelmeier-Becker
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Frage von Dennis K. •

Frage an Elisabeth Winkelmeier-Becker von Dennis K. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Winkelmeier-Becker,

Sie haben heute geschrieben, dass auch Sie nicht belegen können, dass die aktuelle Verschärfung des WaffG zu einem Rückgang der Kriminalität führen wird, obwohl dies als Grund bzw. Ziel der Gesetzesverschärfung angegeben wurde. Wie Herr Padberg bereits aufgezeigt hat, gibt es doch aufgrund der bisherigen Entwicklungen berechtigte Zweifel an dieser Prognose.

1. Entspricht es Ihrer Meinung nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, alle Bürger nur aufgrund einer Vermutung einzuschränken?

Statt einer eindeutigen Altersbeschränkung für die „Zielgruppe“ der gewaltbereiten Jugendlichen wurde ein generelles Führungsverbot beschlossen, nur weil auch einige Erwachsene Messer missbrauchen.

2. Müssten nach dieser (Un-) Logik nicht auch alle Autos generell verboten werden, anstatt z. B. nur Betrunkenen das Fahren zu verbieten?

3. Kann es sein, dass die Einhandmesser, die von Politikern immer wieder als „Kampfmesser“ bezeichnet werden, nur als Sündenbock – genau wie die sog. „Killerspiele“ - für die steigende Jugendkriminalität dienen?

Zum Messer-Angriff in München schrieben Sie: „Im Fall einer Kontrolle hätte ein Vollzugsbeamter jedenfalls die Möglichkeit gehabt, das Messer vorbeugend zu beschlagnahmen und die Tat wäre vielleicht verhindert worden“.

4. Welche Kontrollen meinen Sie damit?

Wenn ich die bisherigen Aussagen der Abgeordneten richtig verstanden habe, ist es doch überhaupt nicht vorgesehen, dass zukünftig gezielte „Messer-Kontrollen“ durchgeführt werden! Das Gesetz soll doch gem. Dr. Schäuble lediglich eine Handlungsgrundlage ggü. „Messer-Prahlern“ darstellen!

5. Oder wurden zusätzliche Vollzugsbeamte für solche Kontrollen eingestellt?

Allein durch ein Führungsverbot können solche Taten bestimmt nicht verhindert werden!

Ich hoffe, dass Sie jede einzelne meiner Fragen beantworten und nicht wieder Fragen „übersehen“, wie Sie es mit den Fragen 2. und 4. des Herrn Padberg vom 06.06.08 getan haben.

Mit freundlichen Grüßen

Dennis Kreutz

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Sehr geehrter Dennis Kreutz,

vorab eines: wenn Menschen dem Mitführen der nun verbotenen Messer solche Wichtigkeit beimessen und ernsthafte Vergleiche zwischen dem Führen eines Messers und dem Führen eines PKW ziehen wollen, dann bestätigt das meines Erachtens die Erkenntnisse zur Persönlichkeitsstruktur von Messerträgern, wie sie in der Sachverständigenanhörung näher ausgeführt wurden.

Zur Sache nur noch soviel: In der Sachverständigenanhörung haben Fachleute die Zweckmäßigkeit der Regelung begründet. Polizeiliche Erkenntnisse belegen nämlich, dass diese Messer verstärkt als Waffe eingesetzt werden. Besonders in Großstädten wie Berlin und Hamburg ist eine signifikant hohe Anzahl derartiger Taten feststellbar. In der Anhörung wurde außerdem anschaulich erklärt, dass in bestimmten Situationen mit konkretem Gefahrenpotential, wie z.B. sich aufschaukelnden Auseinandersetzungen rivalisierender Gruppen, die Polizei durch Beschlagnahme von Einhandmessern nach deren Verbot nun effektivere Eingriffs- und Deeskalationsmöglichkeiten hat und dadurch Taten mit gravierenderen Verletzungen verhindert werden können. Für mich ist das unmittelbar plausibel. Flächendeckende und besondere rein präventive Kontrollen ohne besondere Verdachts- oder Gefahrenmomente sind nicht vorgesehen.

Elisabeth Winkelmeier-Becker

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