Portrait von Edgar Franke
Antwort von Edgar Franke
SPD
• 22.01.2018

(...) die Schweigepflicht besteht für die Angehörigen bestimmter Berufsgruppen über alle Dinge, von denen sie beruflich erfahren, insbesondere für Beamte, Richter, Rechtsanwälte, Ärzte, Apotheker und Geistliche. Beamte und Richter können im allgemeinen von ihren Vorgesetzten, die übrigen genannten Personen nur von den Betroffenen selbst von ihrer Schweigepflicht entbunden werden. (...)

Was möchten Sie wissen von:
Portrait von Edgar Franke
Edgar Franke
SPD
E-Mail-Adresse