Frage an Edgar Franke von Bernd R. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrter Herr Dr. Franke,
der Rechtsanwalt Dr. iur. Gysi hat hier behauptet: "Eine richterliche Schweigepflicht gibt es nicht, nur eine anwaltliche."(1).
Meine Fragen hierzu: Stimmt das überhaupt? Wer hat diese ggf. abgeschafft und mit welcher Begründung?
Desweiteren möchte ich von Ihnen wissen, was Sie zu der Einlassung Ihres MdB-Kollegen Reusch (Staatsanwalt a.D.) sagen, dem "trotz Nachdenkens keine Sachargumente einfallen, die grundsätzlich gegen eine Videodokumentation des Explorationsgesprächs sprechen würden."(2)
Fällt Ihnen oder Ihren Genossen ein Sachargument ein?
Mit freundlichen Grüßen
B. R.
1) https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/dr-gregor-gysi/question/2018-01-01/295736
2) https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/roman-reusch/question/2017-12-03/295061
Sehr geehrter Herr R.,
die Schweigepflicht besteht für die Angehörigen bestimmter Berufsgruppen über alle Dinge, von denen sie beruflich erfahren, insbesondere für Beamte, Richter, Rechtsanwälte, Ärzte, Apotheker und Geistliche. Beamte und Richter können im allgemeinen von ihren Vorgesetzten, die übrigen genannten Personen nur von den Betroffenen selbst von ihrer Schweigepflicht entbunden werden.
Im Hinblick auf die von Ihnen zitierten Aussagen empfehle ich Ihnen, die zitierten Persönlichkeiten doch direkt zu befragen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Edgar Franke