Frage von Thomas B. • 30.09.2024
Antwort ausstehend von Dominik Lorenzen Bündnis 90/Die Grünen
Wenn der Käufer alle aktuellen Bedingungen akzeptiert und kein Wiederkaufsrecht ausgeübt wird, bedarf der Verkauf keiner Zustimmung von Senat und Bürgerschaft.
Der Tierschutz wird auf Bundesebene von uns Grünen vorangetrieben.
die entsprechende Anmeldung ist Sache der Käuferin
Die EU-Kommission prüft die vorliegenden, individuellen Beschwerden, es wurde aber kein beihilferechtliches Verfahren eingeleitet.
Die vorgesehene Wassertiefe im gesamten Terminalbereich des Hamburger Hafens ist schon heute für die Großschifffahrt ausgelegt