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Dominik Lorenzen
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Frage von Michael U. •

(Wann) hat sich der Senat wegen des Hafendeals mit MSC bei der EU-Kommission nach dem Stand der beihilferechtlichen Prüfung erkundigt?

In der Sitzung des Haushaltsausschusses am 20. Juni 2024 hat die Wirtschaftssenatorin erklärt, es gebe im Zusammenhang mit dem geplanten Hafendeal bei der EU-Kommission in Brüssel ein fusionsrechtliches Prüfverfahren, aber kein beihilferechtliches Verfahren, sondern lediglich eine Beschwerde. Siehe S. 60 des Protokolls der Sitzung:https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/dokument/87773/protokoll_wortprotokoll_der_oeffentlichen_sitzung_des_haushaltsausschusses.pdfAllerdings hat die Kommission bereits am 18. April 2024 bestätigt, dass es in dieser Angelegenheit ein „laufendes Beihilfeverfahren“ gibt. Siehe Seite 4 des Schreibens an mich, das sich hier findet:https://fragdenstaat.de/anfrage/pruefung-des-hamburger-hafendeals-mit-msc-durch-die-kommission/896973/anhang/ease2024-1692accesstodocumentsrequest_geschwaerzt.pdf

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr U.

als Parlament haben wir den Senat aufgefordert, über alle auf EU-Ebene geführten Gespräche und Abläufe bezüglich der strategischen Partnerschaft kontinuierlich zu berichten. Dem kommt der Senat, soweit rechtlich möglich, nach. Den öffentlichen Protokollen und Dokumenten zufolge hat sich der Senat frühzeitig, von Beginn an, mit dem Thema Beihilfe befasst. Die EU-Kommission prüft nun die vorliegenden, individuellen Beschwerden und bearbeitet also eine beihilferechtliche Prüfung (siehe u.a. Tagespresse vom 1. Juli 2024). Meines Wissens wurde und wird aber kein beihilferechtliches Verfahren eingeleitet. Nach der Rechtsauffassung der Berater*innen und Expert*innen des Senats liegt kein Beihilfe vor. Als Nicht-Jurist kann ich den detaillierten Abwägungen folgen, aber letztlich keine eigene juristische Einordung liefern. Ich gehe davon aus, dass die Prüfung rasch abgeschlossen sein wird und kein Beihilfe-Fall vorliegt. 

Mit freundlichen Grüßen

Dominik Lorenzen

 

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