Frage von Hans W. • 18.03.2022

Antwort von Dirk Wiese SPD • 18.03.2022
Eine Zwangshaft oder eine Zwangsimpfung sieht unser Entwurf nicht vor
Susie Knoll
Eine Zwangshaft oder eine Zwangsimpfung sieht unser Entwurf nicht vor
Anstatt einer möglichen Zwangshaft oder sogar Zwangsimpfung haben wir zur Vollstreckung das Mittel eines Zwangsgeldes gewählt.
Wir haben uns bewusst gegen Zwangsimpfungen entschieden, sondern für ein Bußgeldverfahren.
Eine Erzwingungshaft ist und bleibt aber ausgeschlossen als Maßnahme, genauso wie eine Zwangsimpfung.
Die Impfpflicht steht nicht im Widerstreit zu Artikel 1 des Grundgesetzes und ist verfassungsrechtlich zulässig.
Nach dem ersten Impf-Jahr kann man also davon ausgehen, dass 0,02 Prozent der Fälle zu schwerwiegenden Reaktionen führen können.