Dirk Wiese, Kandidat der SPD für den 20. Deutschen Bundestag
Dirk Wiese
SPD
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Frage von Dirk K. •

Sehr geehrter Herr Wiese, 1. Warum sieht der Gesetzesentwurf neben Bußgeldern die Möglichkeit von Zwangsgeldern vor? In Ihrer Antwort vom 11. März auf eine andere Frage sprechen Sie dies nicht an.

2. Das Letalitätsrisiko ist mit Omikron dramatisch gesunken: für alle Fälle in 2022 für Ü 80 3,575%; Ü 60 0,540% Ü 35 0,027%, Ü 15 0,002% sowie Kinder faktisch 0 (vgl. RKI Daten). Demgegenüber beträgt das Risiko einer schwerwiegenden Impfnebenwirkung immerhin 0,06 % (0,02% mal 3 Impfungen, vgl. Sicherheitsbericht PEI). Sind Ihnen diese Zahlen in Hinblick auf die Impfpflichtdebatte überhaupt bewusst ? M.E. ist eine Impfpflicht nicht mal Ansatzweise noch zu rechtfertigen.

Dirk Wiese, Kandidat der SPD für den 20. Deutschen Bundestag
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr K.,

vielen Dank für Ihre Anfrage zu einer allgemeinen Impfpflicht.

Wir haben uns mit einem Bußgeldverfahren für ein mildes Mittel entschieden, um die Impfpflicht durchzusetzen und die Nicht-Vorlage von Impfnachweisen entsprechend zu ahnden. Anstatt einer möglichen Zwangshaft oder sogar Zwangsimpfung haben wir zur Vollstreckung das Mittel eines Zwangsgeldes gewählt. Dies kommt zum Zuge, wenn eine Person das Bußgeld nicht bezahlt wie es in einem Bußgeldverfahren auch bei anderen Sachverhalten üblich ist. Die Beschränkung auf dieses Zwangsmittel halte ich für gesellschaftspolitisch gerechtfertigt, um eine Impfpflicht durchzusetzen.

Zu ihrem Hinweis zur Omikron Variante kann ich Ihnen sagen, dass das übergeordnete Ziel der allgemeinen Impfpflicht die Herstellung einer Grundimmunität in der Bevölkerung für den vorhersehbaren Fall weiterer Infektionswellen ist. Auch wenn der Höhepunkt der Omikron-Welle erreicht ist, ist die Pandemie dadurch nicht beendet, so wie es auch auf dem Höhepunkt der Alpha- oder Delta-Welle nicht war. Die Allgemeine Impfpflicht sorgt dafür, für weitere Wellen gerüstet zu sein. Im Falle des Auftretens neuer Varianten, die infektiöser und ggf. pathogener als die derzeit zirkulierende Omikron-Variante sein könnten, besteht weiterhin ein Risiko der Überlastung des Gesundheitssystems insbesondere im kommenden Herbst und Winter. Gleichzeitig weist keine der bisher aufgetretenen Varianten von SARS-CoV-2 Eigenschaften auf, die zu einem kompletten Verlust der Wirksamkeit der in Deutschland verfügbaren Impfstoffe führten.

Es ist mithin davon auszugehen, dass eine Impfung mit den bislang vorhandenen Impfstoffen auch gegen mögliche zukünftige Varianten standhalten und damit eine sinnvolle Schutzwirkung entfalten wird, was eine Impfpflicht auch im Hinblick auf die Omikron-Variante rechtfertigt.

Beste Grüße

Dirk Wiese

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