Dirk Wiese, Kandidat der SPD für den 20. Deutschen Bundestag
Dirk Wiese
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Frage von Jens R. •

wie können Sie eine Impfpflicht mit dem Artikel 1 des Grundgesetzes vereinbaren?

Sehr geehrter Herr Wiese,

wie können Sie eine Impfpflicht mit dem Artikel 1 des Grundgesetzes vereinbaren? Eine Impfung ist ein medizinischer Eingriff in das Immunsystem. Dazu bedarf es der zwanglosen und freiwilligen Einwilligung des Patienten. Eine Impfpflicht widerspricht dem Freiwilligkeit und es entstehen Zwänge. Natürlich hofft man mit einer Impfpflicht Pandemien zu verhindern, jedoch kann und darf das Individualrecht nicht ausgehelbelt werden. Ganz zu Schweigen von den Vertrauensverlusten in die Ärzte, die ja die Patienten zwangsbehandeln müssen. Von dem Problemen mit dem Nürnberger Kodex ganz zu schweigen.
Ich würde mich über eine Rückmeldung mit Ihrer Meinung dazu freuen und hoffe inständig, daß Sie sich gegen eine Impfpflicht entscheiden werden.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Jens R.

Dirk Wiese, Kandidat der SPD für den 20. Deutschen Bundestag
Antwort von
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Sehr geehrter Herr Dr. R.,

vielen Dank für Ihre Anfrage zur Impflicht-Debatte.

Ich muss Ihnen in Ihren Punkten widersprechen. Die Impfpflicht steht nicht im Widerstreit zu Artikel 1 des Grundgesetzes und ist verfassungsrechtlich zulässig.

In verfassungsrechtlichen Abwägungen kommt man zur Entscheidung, dass Maßnahmen wie ständig neue Lockdowns freiheitseinschränkender sind als die Einführung einer allgemeinen Impfpflicht. Bisher haben sich nicht genug Leute freiwillig impfen lassen und die Freiheit des Einzelnen hört da auf, wo die Freiheit anderer in Gefahr ist. Dies ist hier der Fall, weshalb eine Impfpflicht begründet und zulässig ist wie auch das Beispiel der Masern-Impfpflicht zeigt.

Im Hinblick auf ihren Hinweis zum Nürnberger Kodex möchte ich Sie gerne auf diesen Artikel des BR verweisen: https://www.br.de/nachrichten/bayern/nuernberger-kodex-durch-corona-impfplicht-nicht-verletzt,Sr6eM4n.

Beste Grüße

Dirk Wiese

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