(...) Ausschlaggebend für die Entscheidung, als erstes das Teilnetz von Bramfeld nach Altona zurealisieren, waren die Prognosen, die auf dieser Strecke von rund 76.000 Fahrgästen am Tag ausgehen, gegenüber prognostizierten rund 61.000 Fahrgästen auf der ebenfalls untersuchten Strecke Bramfeld – Hauptbahnhof. Mit der Stadtbahn wird Hamburg ein modernes Verkehrsmittel hinzugewinnen, das Komfort und Wirtschaftlichkeit verbindet. Die vorgestellte Linienführung von Bramfeld in Richtung Altona stellt eine sehr gute Ergänzung für das bestehende ÖPNV-Netz in Hamburg dar. (...)
(...) haben Sie vielen Dank für Ihren Hinweis. Nach einem sich etwas hinziehenden Austausch mit der Hamburger Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (BSU) und der Betreibergesellschaft „Bahn & Service“ kann ich Ihnen nunmehr mitteilen, dass die nötigen Schritte eingeleitet worden sind, die Sauberkeit der Fahrkartenautomaten des HVV weiter zu steigern. Das beauftragte Reinigungsunternehmen ist seitens der Betreibergesellschaft Bahn & Service nochmals verpflichtet worden, „… künftig mehr Sorgfalt bei der Vertragserfüllung walten zu lassen“. (...)
(...) Die Stabilisierung der Hypo Real Estate wurde ohne die direkte Zahlung von Steuergeldern bewerkstelligt. Es fließen also keine finanziellen Mittel aus dem laufenden Haushalt des Bundes oder der Länder. (...)
(...) Die Drogenproblematik betreffend, unterstützt die Bundesregierung die afghanische Regierung und die Partner der internationalen Gemeinschaft. Diese können seit der Londoner Konferenz 2006 auf eine detaillierte Drogenbekämpfungsstrategie zurückgreifen. (...)
(...) Nichtsdestotrotz besteht in gewissen Bereichen die Notwendigkeit, besonders im Dienstleistungs- und Niedriglohnbereich, über einen Mindestlohn zu diskutieren, was jedoch immer eine Einzelfallentscheidung bleiben und nicht generalisiert werden sollte. Denn wer jeden Tag acht Stunden oder mehr arbeiten geht, der muss davon auch leben können. (...)
(...) Kein Arbeitgeber ist verpflichtet, seine Beweggründe offenzulegen, warum er den einen Bewerber eingestellt hat und den anderen nicht. Unabhängig davon muss der Arbeitgeber im Rahmen seines Bewerbungsverfahrens das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) beachten. Es handelt sich um ein Bundesgesetz, das es verbietet, Menschen aus Gründen der Herkunft, der Rasse, des Geschlechts, der Religion, der Weltanschauung, des Alters, der sexuellen Identität oder einer Behinderung ungerechtfertigt zu benachteiligen. (...)