
(...) Die Präambel ist ein selbstständiger Teil des Grundgesetzes und genießt daher den gleichen rechtlichen Schutz wie die übrigen Bestandteile des Grundgesetzes; auch gegenüber etwaigen Abänderungen. Nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG E 5, 127) hat die Präambel sowohl politische Bedeutung als auch rechtliche Wirkungen. (...)