Frage an Dirk Fischer von Uwe B. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Fischer,
am 29.06.2010 schrieben Sie auf die Frage von Herrn Ralf Müller, dass der Geltungsbereich des Grundgesetzes sich aus der Präambel ergibt. Das ist jedoch faktisch nicht richtig, da eine Präambel keine Gesetzeskraft hat. Die Präambel kann auch als Vorwort übersetzt werden.
Für den Geltungsbereich eines Gesetzes wird defenitiv ein Paragraf (§) notwendig.
Wie können Sie so eine Aussage machen, obwohl sie falsch ist!
Bitte überprüfen Sie Ihre Aussage noch einmal und korregieren Sie sich hier.
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Uwe Barge
Sehr geehrter Herr Barge,
vielen Dank für ihre Frage zur Präambel des Grundgesetzes.
Die Präambel ist ein selbstständiger Teil des Grundgesetzes und genießt daher den gleichen rechtlichen Schutz wie die übrigen Bestandteile des Grundgesetzes; auch gegenüber etwaigen Abänderungen. Nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG E 5, 127) hat die Präambel sowohl politische Bedeutung als auch rechtliche Wirkungen. In politischer Hinsicht enthält sie ein Bekenntnis zu den Vorstellungen und Vorsätzen des Verfassungsgebers, die für die Auslegung von Bedeutung sein können. In rechtlicher Hinsicht stellt sie Bindungen auf, nach denen sich die Anwendung ihres Inhalts richten muss.
Mit freundlichen Grüßen
Dirk Fischer