Frage an Dirk Fischer von Ralf M. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie
Hallo Herr Fischer!
Nun ist der Frau Merkel ein toller Coup gelungen.Sie hat das Gesicht der "HEUTE"-Nachrichten,Herrn Seibert, als Regierungssprecher gewonnen.Gleichzeitig wechselt der Herr Wilhelm als Intendat zur ARD.In den Vorständen und Verwaltungsräten dieser beiden Anstalten entscheiden Parteienanhänger gleich welcher Couleur und Ministerpräsidenten über Gedeih und Verderb (Causa Brender).
Wie wollen Sie mir erklären, daß diese beiden Anstalten sich durch absolute Staatsferne und unabhängigen Journalismus auszeichnen? Was spricht bei einer derartigen Verfilzung gegen eine Einführung von einer Fernsehsteuer?
Ralf Müller
Sehr geehrter Herr Müller,
die Rundfunkfreiheit verlangt, dass der Rundfunk als modernes Instrument der Meinungsbildung weder dem Staat noch einer gesellschaftlichen Gruppe ausgeliefert wird. Daher ist es mit Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG nicht vereinbar, wenn der Staat mittelbar oder unmittelbar einen Rundfunkveranstalter beherrscht. Der Grundsatz der Staatsfreiheit des Rundfunks reduziert auch die Möglichkeiten staatlichen Einflusses auf die Zusammensetzung der Aufsichtsgremien öffentlich-rechtlichen Rundfunks.
Laut Bundesverfassungsgericht ist jedoch nicht jede Beteiligung von staatlichen Vertretern in den Aufsichtsgremien verfassungsrechtlich unzulässig. In juristischer Literatur wird sogar darauf hingewiesen, dass man mit einem autonomen, rein ständischen System der Benennung der Vertreter der Aufsichtsgremien durch die entsprechenden gesellschaftlich relevanten Gruppen auf jede Transparenz und öffentliche Kontrolle des Berufungsverfahrens verzichten würde.
Mit freundlichen Grüßen
Dirk Fischer