
(...) Niemand will diese Personengruppe diskriminieren. Nach dem Gesetzentwurf kann der Ehegattennachzug zu Deutschen unter besonders gelagerten Umständen von der Sicherung des Lebensunterhalts abhängig gemacht werden. Es handelt sich um seltenste Ausnahmefälle, die durch einen Mißbrauchshintergrund geprägt sind. (...)