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Dieter Wiefelspütz
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Frage von Joachim P. •

Frage an Dieter Wiefelspütz von Joachim P. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

Sehr geehrter Dr. Dieter Wiefelspütz,

Ihr engagiertes Eintreten für den weltweiten Einsatz unserer Bundeswehr in Afghanistan und in anderen Teilen unserer einen Welt, beeindruckt mich immer wieder, auch wenn ich Ihrer leidenschaftlich vorgetragenen Meinung wie heute in der n- tv Sendung, nicht uneingeschränkt folgen mag.- Neben der Trauer und Bekümmerung über unsere toten und verwundeten Bundeswehrsoldaten in Afghanistan und anderenorts, gibt es für mich viele Fragezeichen, wie die Familien dieser Soldatinnen wohl in einen erträglichen, friedlichen Alltag unserer Zivilgesellschaft zurückfinden? Wieweit der Bundestag wohl Sorge trägt, daß der Weg dieser verwundeten, hinterbliebenen Menschen zurück in die Zivilgesellschaft personell und finanziell hinreichend durch Heilungsverfahren, Rehabilitation, berufliche Perspektiventwicklung, Beratung und Begleitung in Ausbildung, Beruf und Alltag prognostiziert, durch bereitgestellte Haushaltsmittel gesichert ist? Werden diese beklagenswerten Fälle aus der Verantwortung der Bundeswehr entlassen?, über unser Sozialversicherungssystem als Kostenträger als normale Unfälle , Krankheitsfälle "behandelt und finanziert"? Aus welchen Haushaltstiteln fließen Mittel für den Einsatz unserer Bundeswehr, NGOs in Afghanistan, insbesondere bei den Versicherungsfällen von Tod, Verwundung, Berufunfähigkeit? Wie hoch sind die bisherigen Kosten des Einsatzes unserer Bundeswehr in Afghanistan ?, wie werden diese bis zu einer erneuten Entscheidung des Deutschen Bundestages in der Frage des Einsatzes der Bundeswehr in Afghanistan im Herbst 2007 veranlagt? Wie kontrolliert der Bundestag den rechtmäßigen Einsatz der bewilligten Mittel für den Aufbau der Infrastruktur (Polizei, Gerichtsbarkeit, Gesundheitswesen, Straßenbau, Schulen, Hochschulen, Kultur, Sport) in Afghanistan? Welche Mittel werden insgesamt bis zum Oktober 2007 veranlagt?

Mit freundlichen Grüßen
Joachim Petrick

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Petrick,

ich kann Ihnen versichern, daß wir unsere verwundeten Soldaten oder die Hinterbliebenen der getöteten Soldaten nicht allein lassen. Meine Kolleginnen und Kollegen und ich sind uns unserer besonderen Verantwortung für die Soldatinnen und Soldaten im Auslandseinsatz sehr bewußt. Diese haben eine erheblich höhere Gefährdung für Leib und Leben. Die von ihnen im Einsatz wahrzunehmenden Aufgaben sind nicht mit den normalen Tätigkeiten im Inlandsdienst gleichzusetzen. Bereits durch die Verabschiedung des Einsatzversorgungsgesetzes in 2004 hat das Parlament dieser Besonderheit Rechnung getragen. Durch dieses Gesetz wurde eine deutliche Leistungsverbesserung im Unfallfall erreicht, sowie größere Rechtssicherheit für die Betroffenen geschaffen. Zusätzlich zu der erreichten verbesserten finanziellen Versorgung für die Soldaten oder deren Hinterbliebene wurde in der Koalitionsvereinbarung vereinbart, für durch einen Unfall dauerhaft "beschädigte" Soldaten einen Rechtsanspruch auf eine Beschäftigung bei der Bundeswehrverwaltung zu schaffen . Der entsprechende Gesetzentwurf eines "Versorgungsänderungsgesetzes" befindet sich bereits in der Resssortabstimmung und wird voraussichtlich noch dieses Jahr verabschiedet werden. Selbstverständlich werden die Soldaten in Bezug auf Heilung und Rehabilitation nicht aus der Verantwortung der Bundeswehr entlassen. Durch den Sanitätsdienst der Bundeswehr und die bundeswehreigenen Krankenhäuser wird hier alles Mögliche und Erforderliche für eine Genesung der Soldaten getan. Die Kosten für Rehabilitation/Genesung und finanzielle Versorgung der Soldaten bzw. der Hinterbliebenen sind unmittelbar von Anzahl und Ausmaß der Einsatzunfälle abhängig und daher nicht quantifizierbar. Diese Kosten werden aus dem Verteidigungshaushalt bestritten.

Die Kosten für den Einsatz der Bundeswehr in Afghanistan betragen bisher (2002 bis 2006) rund 1,6 Mrd. Euro. Für den Zeitruam 2006 bis Oktober 2007 werden die Kosten insgesamt rund 460 Mio. Euro betragen. Hiervon entfallen auf das Haushaltsjahr 2006 rund 101 Mio. Euro sowie auf das Haushaltsjahr 2007 rund 359 Mio. Euro. Auch diese Kosten werden aus dem Verteidigungsetat bestritten.

Ich habe zusätzlich heute erfahren, daß für die zivilen Aufgaben in Afghanistan in diesem Jahr aus Mitteln des Bundes 120 Millionen Euro aufgewendet werden.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Dieter Wiefelspütz