Frage an Dieter Wiefelspütz von Uwe G. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Dr. Wiefelspütz,
meine Frage betrifft das geplate Änderungsgesetz zum Zuwanderungsgesetz und dabei exemplarisch den Komplex Familiennachzug zu deutschen Staatsangehörigen. Abweichend vom geltenden Recht kann beim Vorliegen besonderer Umstände künftig die Gewährung des Nachzugs des ausländischen Ehegatten von der Sicherung des Lebensunterhalts abhängig gemacht werden. Besondere Umstände, so die Begründung des Gesetzentwurfs, lägen etwa dann vor, wenn den Eheleuten zumutbar sei, die eheliche Lebensgemeinschaft im Ausland zuleben, etwa weil der deutsche Staatsangehörige auch die Staatsangehörigkeit des Ehepartners innehat oder sich mehrere Jahre im Herkunftsland des Ehegatten aufgehalten hat.
Offen gesagt bin ich entsetzt. Sind Sie wirklich der Meinung, Sie könnten deutsche Staatsbürger, denen der Aufenthalt im Bundesgebiet ja wohl jederzeit gewährt werden soll/muss, die Ausübung ihrer Grundrechte im Bundesgebiet verwehren und sie darauf verweisen, sie sollen dies doch bitte im Ausland tun, weil sie, leider, leider, Sozialhilfeempfänger sind? Ist das sozialdemokratische Politik, wenn Sie die Verwirklichung von Grundrechten ihrer WählerInnen und Wähler von deren Einkommen abhängig machen?
Und: Meinen Sie wirklich es sei ein Beitrag zur Integration, wenn Sie denjenigen MigratInnen, die sich haben einbürgern lassen und somit ihren Integrationswillen bekoundet haben (denn auf diese Personengruppe zielt ja wohl der zweite Teil der Begründung) deutlich machen, dass es sich bei Ihnen nach wie vor um Deutsche zweiter Klasse handelt, die eines der zentralen Grundrechte nur verwirklichen dürfen, wenn Sie sich bitte schön in EU-Bürger verlieben?
Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir den sozialdemokratischen Gehalt dieses Vorhabens erläutern könnten.
Mit freundlichen Grüßen,
Uwe Giffei
Sehr geehrter Herr Giffei,
ich halte es für sehr positiv, wenn Ausländer, die die Voraussetzungen für eine Einbürgerung erfüllen, den Antrag auf Einbürgerung stellen. Niemand will diese Personengruppe diskriminieren. Nach dem Gesetzentwurf kann der Ehegattennachzug zu Deutschen unter besonders gelagerten Umständen von der Sicherung des Lebensunterhalts abhängig gemacht werden. Es handelt sich um seltenste Ausnahmefälle, die durch einen Mißbrauchshintergrund geprägt sind. Dieser Mißbrauchhintergrund muß von der Behörde bewiesen werden. Die Gesetzesfassung ("soll in der Regel") ist bewußt so streng gefaßt, daß nur in den seltensten Fällen ein Ehegattennachzug versagt werden kann.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Dieter Wiefelspütz