wie in den vorherigen Antworten dargelegt, wird die schnelle Umsetzung von Planungs- und Bauvorhaben zentral für das Gelingen der Verkehrswende auf der Schiene werden.
zunächst gibt es keine Verpflichtung für Unternehmen des öffentlichen Verkehrs Tür-zu-Tür-Verkehre anzubieten.
einen Bundesaufgabenträger für den Fernverkehr wird es meines Erachtens nach nicht geben, da der Fernverkehr in Deutschland eigenwirtschaftlich erbracht wird und sich dieses Vorgehen bewährt hat.
Wir haben klare Aufwuchsziele für den Öffentlichen Verkehr formuliert. Im Einzelnen geht es dabei um die Verdopplung der Fahrgastzahlen bis 2030, die Erhöhung des Eisenbahnanteils am Güterverkehr auf 25 Prozent bis 2030 und die Umsetzung des Deutschlandtaktes.
Fernverkehr wird grundsätzlich eigenwirtschaftlich erbracht. Daher ist eine Zweckentfremdung von Regionalisierungsmitteln in diesem Bereich weitgehend ausgeschlossen.
zunächst hat für mich die Umsetzung des Ausbaus und derElektrifizierung der Strecke Chemnitz-Leipzig höchste Priorität.