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Detlef Müller
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Frage von Peter P. •

Wie stehen sie zu der Verwendung der Regionalisierungsmittel zweckentfremdet für den Fernverkehr und wie wollen eventuell sie das Ändern?

. Welche Vorstellungen haben sie damit sich alle Aufgabenträger vor Ort auch sinnvoll abstimmen, damit es zu keinem Wettbewerb kommt, der die etablierten Nahverkehrssysteme zerstört, denn das ist am Ende nur ein schlechter Wettbewerb für die Fahrgäste? Ist für sie die Reaktivierung stillgelegter Bahnstrecken ein wirkungsvoller Beitrag zum Comeback der Schiene in der Fläche und damit für einen klimafreundlichen Verkehrsmix und welchen konkreten Beitrag wollen sie dazu leisten auch im Hinblick auf neue Bewertungskriterien bei der Abwägung von Kosten und Nutzen, sowie sozialen Aspekten?

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Sehr geehrter Herr P.

Fernverkehr wird grundsätzlich eigenwirtschaftlich erbracht. Daher ist eine Zweckentfremdung von Regionalisierungsmitteln in diesem Bereich weitgehend ausgeschlossen. Werden Regionalisierungsmittel für Ausschreibungen von Fernverkehren genutzt, liegt dies daran, dass in diesem Fall zumeist auch Aufgaben des SPNV mit abgebildet werden.

Die Abstimmung der Aufgabenträger des öffentlichen Verkehrs vor Ort liegt nicht in der Zuständigkeit  des Bundes. Grundsätzlich ist eine Abstimmung aber absolut sinnvoll und wird im Zuge der Verkehrswende und der Umsetzung von Taktfahrplänen wie dem Deutschlandtakt immer wichtiger. Deshalb wäre eine Verringerung der Anzahl der Verkehrsverbünde sicherlich sinnvoll.

Die Reaktivierung von Strecken ist ein wichtiger Beitrag zur Stärkung des öffentlichen Verkehrs auf der Schiene. Mit der Erhöhung der Mittel im Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) im Jahr 2020 und dem festgelegten Aufwuchspfad des GVFG auf 2 Mrd. Euro pro Jahr in 2025 mit anschließender Dynamisierung haben wir dafür den Grundstein gelegt. Nun gilt es, dieStandardisierte Bewertung, das Bewertungsverfahren für Infrastrukturmaßnahmen im GVFG, stärker an die Bedarfe der nachhaltigen Verkehrswende anzupassen.

Mit freundlichen Grüßen

Detlef Müller

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