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Frage von Peter P. •

Wie sollen die Verkehrsunternehmen verpflichtet werden Deutschlandweit Tür-zu-Tür-Fahrkarten anzubieten und zu verkaufen?

Wie wollen sie die Fahrgastrechte konkret stärken unabhängig vom Verkehrsträger des öffentlichen Verkehrs und all ihre Kombinationen, einschließlich Taxi- und Hotelkostenerstattung bei Verspätung oder Verkehrsmittelausfall oder sehen sie hier keinen Handlungsbedarf?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr P.,

 

zunächst gibt es keine Verpflichtung für Unternehmen des öffentlichen Verkehrs Tür-zu-Tür-Verkehre anzubieten. Mit der PBefG-Novelle haben wir dafür die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen, ob Aufgabenträger diese Möglichkeit jedoch nutzen, bleibt den Aufgabenträgern selbst überlassen.

 

Bezüglich der Durchbuchbarkeit von Tickets über mehrere Verkehrsträger bzw. Verkehrsverbünde hinweg, möchte ich an dieser Stelle auf meine vorherige Antwort verweisen.

 

Die Regulierung von Fahrgastrechten ist ein wichtiges Anliegen. Ich möchte aber darauf hinweisen, dass die Fahrgastrechte grundsätzlich auf europäischer Ebene geregelt werden.

 

Mit freundlichen Grüßen,

Detlef Müller

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