(...) Der Schlüssel zu längerer Erwerbstätigkeit liegt meiner Meinung nach in der fortlaufenden Qualifizierung und Weiterbildung der Beschäftigten. (...) Am dringlichsten ist aber die Tatsache, dass wir Wege finden müssen, das Problembewusstsein für die demographische Entwicklung, die damit verbundenen Anforderungen und den qualitativen Anspruch an humane Arbeitsbedingungen in Unternehmen und Betrieben auf Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite zu wecken und zu stärken. (...)
(...) Zu Ihren Fragen: Sie haben recht, dass die Onlinedurchsuchung nur nach einem richterlichen Beschluss beim Verdacht auf eine schwere Straftat oder terroristische Gefahr möglich ist. Der Kernbereichsschutz wird bei der Auswertung der erhobenen Daten dadurch gewährleistet, dass die erhobenen Daten unverzüglich vom Datenschutzbeauftragten des Bundeskriminalamtes und zwei weiteren Bediensteten (von denen einer die Befähigung zum Richteramt haben muss) durchzusehen sind. (...)
(...) So sehr ich auch Ihr Unverständnis über den Prozess um das tote Baby nachempfinden kann, denke ich nicht, dass wir in Deutschland einen Mangel hinsichtlich der Gesetzeslage haben. Grundsätzlich steht dem Staatsanwalt im Falle einer Kindstötung auch eine Anklage wegen Mordes offen. Allerdings müssen für die Anklage nach § 211 des STGB (Anklage wegen Mordes) bestimmte Straftatbestände vorhanden sein. (...)
(...) vielen Dank für Ihre E-Mail mit den zusätzlichen Angaben zu Ihrer Person. Leider muss man feststellen, dass es ist in fast allen Kommunen Praxis ist, dass die Städte aus Kostengründen bestimmte Tätigkeiten ausgliedern. (...)
(...) Leider haben sich die Angriffe in letzter Zeit auch gegen deutsche Soldaten gerichtet. Das zeigt uns, dass die Bedrohung durch den internationalen Terrorismus weiterhin andauert und den Einsatz der internationalen Gemeinschaft erforderlich macht. (...)
(...) Aber, und das ist der Punkt, er könnte diese Briefe erst bei einer Überwachung nach einer zuvor erfolgten richterlichen Anweisung lesen. Ich denke, wir sind uns einig, dass die Hürden für eine richterliche Anweisung sehr hoch sind. Sollten die gesammelten Daten Anlass für einen Eingriff in den privaten Kernbereich geben, muss nicht erst bei einem begründeten Verdacht, sondern auch schon bei Zweifeln ein Richter hinzugezogen werden. (...)