Wird das BBVAngG noch umgesetzt/beschlossen?
Sehr geehrter Herr Rinkert,
vergangene Woche hat Hr. Scholz den Gesetzesentwurf zum BBVAngG an den Bundesrat weitergeleitet. Nun ist jedoch die Ampelregierung gescheitert. Wird es trotz des Scheiterns als Gesetz veröffentlicht?
Es wäre für uns Bundesbeamte sehr bedauerlich, da bereits die Vorgängerregierung kein entsprechendes Gesetz erlassen hat und alle 16 Bundesländer inzwischen die Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt haben. Sollte es in dieser Legislativperiode erneut nicht umgesetzt werden, so werden mind. 2 weitere Jahre vergehen bis die Beschlüsse des Verfasssungsgerichts umgesetzt werden.
Das kann doch nicht im Interesse der SPD sein. Zumal dann auch noch höhere Nachzahlungen geleistet werden müssen......
Sehr geehrter Herr H.,
am 06. November 2024 hat die Bundesregierung den Gesetzentwurf zum BBVAngG beschlossen. Diesen finden Sie hier:
Mit dem Gesetzentwurf werden die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2020 umgesetzt. Der Bund kommt damit seinen verfassungsrechtlichen Verpflichtungen nach und passt die Besoldungsstruktur an eine realitätsgerechtere Ermittlung der Bedarfe der Besoldungsberechtigten und der zu berücksichtigenden Familienmitglieder an. Unter anderem sieht der Gesetzentwurf vor, dass die Einstiegsgrundgehälter im einfachen und mittleren Dienst angehoben werden. Darüber hinaus wird in Form eines gestaffelt ausgebrachten alimentativen Ergänzungszuschlags (AEZ), der sich an den Mietenstufen nach Wohngeldrecht orientiert, insbesondere das unterschiedliche Wohnkostenniveau in Deutschland stärker berücksichtigt. Der AEZ wird auf die Versorgungsempfängerinnen und -empfänger des Bundes übertragen.
Durch die Entlassung des Bundesfinanzministers und dem damit einhergehenden Rückzug der FDP aus der Koalition, ist aktuell mehr als fraglich, ob es noch zu einer Verabschiedung des Gesetzentwurfs kommt. Die SPD-Bundestagsfraktion hat deutlich gemacht, dass nun ganz grundsätzlich eine Zusammenarbeit aller demokratischen Fraktionen notwendig ist. Die größte Oppositionsfraktion muss daher für sich entscheiden, ob sie wirklich in den kommenden Wochen eine reine Blockadehaltung einnehmen möchte oder ob sie konstruktiv zum Wohle der Menschen eine Zusammenarbeit ermöglicht. Unsere Türen für Gespräche, auch zu diesem Gesetzentwurf stehen offen.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Rinkert