Frage von Matthias W. • 13.10.2021
Antwort von Daniel Baldy SPD • 18.10.2021
Das Strafrecht kennt zwar keine strafrechtliche Verantwortlichkeit von Unternehmen, sie sind aber keineswegs außerhalb der Reichweite von Sanktionen.
Das Strafrecht kennt zwar keine strafrechtliche Verantwortlichkeit von Unternehmen, sie sind aber keineswegs außerhalb der Reichweite von Sanktionen.
Wenn es zu einer Zusammenführung der Altersversorgung der Beamt*innen mit der gesetzlichen Rentenversicherung kommt, wird das Gesamtniveau ihrer Alterssicherung nicht reduziert.
Unser ist Ziel ist, dass deutlich mehr Beschäftigte in einer betrieblichen Altersversorgung abgesichert sind. Dabei sollten tarifvertraglich vereinbarte kollektive Altersversorgungsformen bevorzugt werden.