
(...) es ist richtig, dass Sie, wenn Sie als Angestellter in der GKV versicherungspflichtig sind und Ihr Einkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze liegt, erst drei Jahre lang in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sein müssen, bevor sie in eine private Krankenversicherung wechseln können. Dies ist eine der Regelungen, etwa neben der Einführung des Basistarifes, mit der die schwarz-rote Bundesregierung die Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit der privaten Krankenversicherung schwächen und so einen weiteren Schritt in Richtung einer staatlich gelenkten, gelenktenistischen Einheitsversicherung gehen will. Die FDP hat sich stets gegen diese Regelungen ausgesprochen und setzt sich zum Ziel, diese Regelung wieder rückgängig zu machen. (...)