Frage an Daniel Bahr von Anke R. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Bahr,
ich schreibe Ihnen in der Hoffnung auf ein paar Sekunden Ihrer Zeit. Ich bin Studentin der Psychologie, und habe mich schon vor 14 Tagen per Email persönlich an Sie gewandt, um sie auf die Ausbildungssituation der PiA hinzuweisen. Leider ohne Antwort.
Ich möchte Ihnen auch von meiner StudentInnenseite signalisieren, dass ich zutiefst besorgt und berührt wurde, durch die zahlreichen Berichte der PiA in AUS-bildung.
Mich würde interessieren, wie es Ihnen beim Lesen der zahlreichen (Lebens-)berichte der Psychologen in Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten ergangen ist?
Auch meine KommilitonInnen teilen meine Meinung. Die Ausbildungssituation der PiA in Deutschland ist untragbar und ich kann auch mit etwas Stolz und Würde sagen, dass ich nicht bereit bin, diese SO wie sie momentan ist zu akzeptieren. Auch von Seiten der StudentInnen sind wir bemüht, uns so geht es geht für die derzeigen PiAs und UNS, die wir es einmal werden wollen, einzusetzen. In vielen Kliniken wird der Großteil der psychotherapeutischen Arbeit jetzt schon von teilweise bis zu 25 unbezahlten PiA`s in Ausbildung unentgeldlich geleistet - eine Versorgungssituation von psychisch kranken Menschen, die in Europa nirgend wo sonst so katastrophal wieder zu finden ist.
Teilen Sie auch vielleicht diese Meinung? Mich würde interessieren, wie Sie Herr Bahr, dazu stehen, dass von den PiA`s 1800 Stunden praktische Tätigkeit per Gesetz zur Erlangung der Approbation vorgeschrieben sind, aber während dieser Zeit für Diplom Psychologen keine finanzielle noch soziale Sicherheit bereit gestellt wird.
Bitte, setzen Sie sich im Rahmen des KHRG für eine finanzielle und soziale Absicherung der PiA und deren Angehörige ein. Ich bitte Sie inständig!!!
Und hoffe auf eine positive Nachricht,
Ihre
Anke Rauch
Sehr geehrte Frau Rauch,
Ihr Anliegen zu einer befriedigenden Lösung in der Frage der Vergütung von Psychotherapeuten während des praktischen Jahres im Krankenhaus ihrer Ausbildung zu kommen, teile ich.
Wie in anderen Bereichen auch, müssen die Krankenhäuser die Möglichkeit haben, diesen Mitarbeitern eine angemessene Vergütung zu zahlen. Die in diesem Rahmen notwendigen Ausgaben sollten entsprechend im Rahmen der Beträge berücksichtigt werden können, die die Krankenkassen für die Behandlung ihrer Patienten entrichten. Eine Kollegin hat zu dieser Problematik deshalb folgende Anfrage an die Bundesregierung gerichtet:
„Wie beurteilt die Bundesregierung die Situation, dass viele Psychotherapeuten, die im Rahmen des praktischen Teils ihrer Ausbildung mindestens ein Jahr an einem Krankenhaus arbeiten müssen, zum Teil keine oder nur eine geringe Vergütung erhalten, weil die Krankenhäuser diese Kosten nicht refinanzieren können und ist sie bereit, die Regelungen bezüglich der Mehrkosten von Ausbildungsvergütungen gemäß § 17 a Krankenhausfinanzierungsgesetz auch auf die Vergütung der Psychotherapeuten in Ausbildung während ihres praktischen Krankenhausjahres zu übertragen?“
Die Antwort der Bundesregierung liegt inzwischen vor. Wir werden diese Antwort in unseren Gremien beraten und ggf. weitere Aktivitäten veranlassen.
Sowohl die Frage als auch die Antwort der Bundesregierung können Sie gerne auf folgender Seite im Internet aufrufen: http://drucksachen.bundestag.de/drucksachen/index.php geben Sie die folgende Bundestagsdrucksache Nr. 16/11716 ein und suchen Sie dann die Frage Nr. 35.
Mit freundlichen Grüßen,
Daniel Bahr