Frage an Daniel Bahr von Astrid H. bezüglich Gesundheit
Lieber Herr Bahr,
in "WIWO online" stolperte ich über einen Beitrag mit folgendem Inhalt:
"Wer seine GmbH verkauft und dort angestellt noch einige Jahre mitarbeitet, ist fortan zwangsversichert in der GKV, und zwar mindestens drei Jahre."
Kann das sein?
Ferner heißt es, um sich die Altersrückstellungen zu sichern, müsse man entsprechende Anwartschafts-Beiträge entrichten, die recht hoch sind.
Sehr geehrte Frau Hensel,
es ist richtig, dass Sie, wenn Sie als Angestellter in der GKV versicherungspflichtig sind und Ihr Einkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze liegt, erst drei Jahre lang in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sein müssen, bevor sie in eine private Krankenversicherung wechseln können. Dies ist eine der Regelungen, etwa neben der Einführung des Basistarifes, mit der die schwarz-rote Bundesregierung die Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit der privaten Krankenversicherung schwächen und so einen weiteren Schritt in Richtung einer staatlich gelenkten, zentralistischen Einheitsversicherung gehen will. Die FDP hat sich stets gegen diese Regelungen ausgesprochen und setzt sich zum Ziel, diese Regelung wieder rückgängig zu machen.
Da ich als Bundestagsabgeordneter Ihnen für den Einzelfall keine richtige Rechtsberatung geben kann, bitte ich Sie für die Details Ihres Versicherungsschutzes ein ausführliches Gespräch mit Ihrer privaten Krankenversicherung zu suchen.
Mit freundlichen Grüßen,
Daniel Bahr