
(...) die Einhaltung und der Schutz von Bürgerrechten und die Einschränkung des Waffenbesitzes ist sehr wohl miteinander vereinbar, weil Waffen zu besitzen, kein grundgesetzlich verbrieftes Recht ist. Eine Verschärfung des geltenden Waffenrechts und die Reduzierung des privaten Waffenbesitz ist keine Beschneidung von Bürgerrechten. (...)