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Claudia Roth
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Frage von Bernd S. •

Frage an Claudia Roth von Bernd S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Roth,

Ihre Partei hat ein Statement bzgl. der Videoüberwachung veröffentlich (18.12.2012), wobei eine solide Polizeiarbeit anstelle weiterer Überwachung gefordert wird. Hierbei wird vehement darauf eingegangen, dass die Bürgerrechte elementar für die Gesellchaft sind und keineswegs durch "reflexartigem Ruf nach schärferen Gesetzen und mehr Videoüberwachung" weiter eingeschränkt werden dürfen.

Hierbei stimme ich Ihrer Partei vollkommen zu, nur frage ich mich dann, wie sie Ihre Forderungen nach schärferen Waffengesetzen begründen wollen?

Laut den Statistiken (Bundeslagebilder, PKS,Expertenanhörung im Bundestag am 21.05.2012) ist die Schusswaffenkriminalität in D sehr gering, der Anteil legaler Waffen nicht deliktrelevant.
In einem Interview sagte am 22.03.2012 ein grüner Politiker, dass der Einzelfall ein denkbar schlechter Ratgeber sei, denn würde sich die Gesetzgebung am Einzelfall orientieren, wären alle Verbote rechtfertigbar. Eine Anlassgesetzgebung verletze aber auf eklatante Weise das Verhältnismäßigkeitsgebot und ist daher abzulehnen.

Betrachtet man das Beispiel Österreich mit wesentlich liberalerem Waffenrecht als D: Die Mordrate ist geringer und die innere Sicherheit durch eine andere Polizeiarbeit (und: mehr Polizisten) wesentlich erhöht worden, so dass binnen eines Jahres 50% weniger KFZ-Diebstähle, bis zu 40% weniger Einbrüche etc. stattfanden ( http://tinyurl.com/bml6oza ). Auch wenn das nicht 1:1 übertragbar ist, wurden dort keinerlei Bürgerreichte abgebaut oder Gesetze verschärft, sondern die Ursache bekämpft.

Inwieweit können Sie die Abkehr ihrer Prinzipien bei der Sicherheitspolitik und somit die Beschneidung der Bürgerreichte bei einem unliebsamen Thema fordern, wenn an andere Stelle betont wird, warum genau dies nicht gemacht werden dürfe? Warum gehen Sie gegen etwas nicht deliktrelevantes vor, was keinen Einfluss auf die innere Sicherheit hat, dafür aber Freiheits- und Bürgerrechte unverhältnismäßig abbaut?

MfG,
Steiger

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Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Steiger,

die Einhaltung und der Schutz von Bürgerrechten und die Einschränkung des Waffenbesitzes ist sehr wohl miteinander vereinbar, weil Waffen zu besitzen, kein grundgesetzlich verbrieftes Recht ist. Eine Verschärfung des geltenden Waffenrechts und die Reduzierung des privaten Waffenbesitz ist keine Beschneidung von Bürgerrechten. Diese Maßnahmen sind notwendig, um das Risiko von Amokläufen und Fällen von Selbstjustiz auf ein Minimum zu reduzieren.
Bei Forderungen nach einem schärferen Waffenrecht geht es um einen bestimmten Bereich, der die Sicherheit aller Menschen im Lande betrifft. Die Eindämmung aller anderen Arten von Kriminalität kann durch eine Verschärfung des Waffenrechts natürlich nicht erwartet werden.

Mit freundlichen Grüßen

Das Mitarbeiter-Team im Bundestagsbüro
Claudia Roth MdB

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