
(...) Das Absenken des Wahlalters kann die Befunde der Medizin nicht in Frage stellen, dass mit 18 Jahren noch mit einer leichteren körperlichen Suchtanfälligkeit zu rechnen ist. Bereits jetzt gibt es einen abgestuften Umgang mit alkoholischen Getränken ab 16 Jahren im Handel und in der Gastronomie. (...)