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Claudia Roth
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Frage von Rüdiger S. •

Frage an Claudia Roth von Rüdiger S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Roth,

Im ARD-Chat am letzten Freitag haben Sie ein gewisses Verständnis dafür geäußert, dass die Scharia bestimmten Stämmen in Pakistan von ihrer kulturellen Tradition bzw. ihrer Religion her eher angemessen ist als z.B. einem europäischen Land wie Dänemark.

In dem Zusammenhang hätte ich eigentlich gerne gehört, wie Sie solche kulturellen Traditionen beurteilen, wenn sie hierzulande gelebt werden (Fall Morsal). Eine Frage dazu wurde in der Vorbereitung des Chat gestellt, aber nicht beantwortet. Ich lege Sie Ihnen deshalb hier noch einmal vor:

Erneut hat es einen so genannten „Ehrenmord“ gegeben. Wären Sie für eine Abschiebung der Täter?

Sollten Sie diese Frage mit „nein“ beantworten, wüsste ich gerne, ob es in Ihren Augen überhaupt Gründe gibt, die für eine Abschiebung von Menschen aus Deutschland sprechen.

Mit freundlichen Grüßen
R. Schulz

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Schulz,

es ging nicht um Verständnis in irgendeiner Form für Einschränkungen im Recht, sondern darum, dass das Familienrecht nicht in allen Ländern identisch sein kann. Der afghanische Präsident hat das Richtige getan und das Vorhaben nach der Kritik zurückgenommen. Beim Engagement für Menschen- und Frauenrechte in Afghanistan brauchen wir uns nicht zu verstecken und auch von niemandem belehren zu lassen. Ein Blick in die eigene Gegenwartsgeschichte ist nicht uninteressant: Erst im Jahre 1997 wurde die Vergewaltigung (darunter auch sexuelle Nötigung) in der Ehe in Deutschland unter Strafe gestellt. Bis 2004 blieb sie lediglich als Antragsdelikt strafbar. Dies wurde vom CDU-Rechtssprecher Norbert Geis damit begründet, dass dem Schutz der Ehe eine besondere Bedeutung zukäme. Unter der rot-grünen Regierung setzte sich schließlich die These durch, dass eine Rücknahmemöglichkeit der Anzeige die Erpressbarkeit des mutmaßlichen Opfers durch den Ehepartner erhöht. Seitdem ist Vergewaltigung in der Ehe ein Delikt, das von Amts wegen verfolgt wird.

Mit der Thematisierung von Abschiebungen greifen Sie die hinreichend stumpfsinnige Forderungen von Neonazis und Ewiggestrigen auf, die ein monolithisches Bild Deutschlands propagieren und ein einziges Rezept für die Bekämpfung von Kriminalität und nichtstaatlichen Menschenrechtsverletzungen haben. Damit kommen Sie allerdings nicht weiter, wenn die Täter deutsche Staatsbürger sind, die hier geboren und aufgewachsen sind und die hiesigen Schulen besucht haben. Deshalb gilt: auch so genannte Ehrenmorde sind Morde. Die Täter sind hier und nach hiesigem Recht und Gesetz zu bestrafen.

Mit freundlichen Grüßen

Das Büro-Team von Claudia Roth

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