
(...) Sollte sich eine Terminverschiebung ergeben, erhält er eine Umladung. Bei Unsicherheiten auf Seiten der Beteiligten, ob ein Termin nun stattfindet oder nicht und wenn ja, in welchen Räumen zu welchem Zeitpunkt, spricht nichts dagegen, auf eine telefonische Anfrage eines Verfahrensbeteiligten zu diesem Termin eine Auskunft zu erteilen. (...)