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Christine Stahl
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Frage von Wilfried M. •

Frage an Christine Stahl von Wilfried M. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Stahl,

auch ich finde es sehr bedenklich, wenn "Staatsanwälte über die Einstellung der gegen sie selbst gerichteten Anzeigen entscheiden", wie Sie am 6.5.10 hier schrieben. Wenn das so bleibt, könnten sich Staatsanwälte mit anderen zusammen leicht kriminell organisieren.

In einem Bereich, nämlich dem mehrfach angesprochenen der organisierten Datenkriminalität in Sorgerechtsverfahren unter Mitwirkung von Psychofirmen und Jugendamtsleuten, funktioniert das womöglich schon seit längerem so:

Strafanzeigen z.B. gegen Familienrichter wegen der unbefugten Verletzung von Privatgeheimnissen durch Übersendung von "Psychogutachten" an Jugendämter wurden in mehreren Fällen von Staatsanwälten nicht bearbeitet bzw. wurden die Verfahren eingestellt, ohne daß den Betroffenen eine - eben nicht existente! - Rechtsnorm genannt wurde, welche die Richter angeblich zu solchem Tun ohne Zustimmung der Betroffenen ermächtigte (Bsp. unter 1).
In einem mir bekannten Fall hat einer versucht, den ähnlich schwadronierenden Staatsanwalt wegen Strafvereitelung im Amt/ Rechtsbeugung zu belangen, was aber von einem Beamten der gleichen Behörde niedergeschlagen wurde. Auf diese Weise bleibt es im Moment in Bayern noch bei dem, was der MdB Wunderlich (und seine Kollegin Golze) seinerzeit als "Vollzugsdefizit" bezeichnete (2), wobei m.E. auch der totalitär-kriminelle Wesenszug der Vorgänge nicht übersehen werden sollte.

Was halten Sie vor diesem Hintergrund von einer denkbaren Novelle der Strafprozeßordnung, welche die Ermittlung gegen Staatsanwälte grundsätzlich z.B. in die Hand einer Behörde unbedingt außerhalb der Verantwortung des jeweiligen Landes legt? Ließen sich so nicht auch unsere o.g. Bedenken ausräumen?

Mit frdl. Grüßen
W. Meißner
Justizkontrolle/ Scientologyabwehr Deutschland

1)
http://www.lets-goerg.de/dokumente/STA_M_RiaG203_20100502_Einstellung_black.pdf
2)
http://www.abgeordnetenwatch.de/joern_wunderlich-650-5524--f220130.html#q220130

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Meissner,

gerne leite ich Ihre Anfrage an die für die StPO zuständige Bundesebene weiter.
Ich selbst kann nur antworten, daß ich es für überflüssig halte, eine zusätzliche Behörde einzuführen; welche weiteren Aufgaben sollte denn eine solche Behörde, die immense Kosten und zusätzliche Beamtenstellen produziert, haben? Es würde schon genügen die Prüfung, ob Befangeneheit vorliegt, einer anderen Ebene bei der Justiz zuzuordnen.

Mit freundlichen Grüßen,
Christine Stahl