
(...) der Einsatz von jugendlichen TestkäuferInnen wurde probeweise durchgeführt und verlief sehr erfolgreich. Nun ist die Wirksamkeit eines Instrumentes noch kein ausreichendes Argument für die Zulässigkeit solcher Testkäufe, doch nach Rücksprache mit Fachleuten erscheint es als eine gute Möglichkeit denjenigen auf die Schliche zu kommen, die trotz Verkaufsverbot Alkohol an Minderjährige ausgeben. (...)