
(...) Letztlich läuft die zeitliche Begrenzung und Herabsetzung von Unterhalt an den Ehegatten auf den Einzelfall hinaus. Um das Ziel "Stärkung der Eigenverantwortung nach der Ehe" zu erreichen, wird der schon nach bisheriger Rechtslage geltende Grundsatz der Eigenverantwortung im Gesetzentwurf ausdrücklich verankert. Die Gerichte sollen dazu bewegt werden Unterhaltsansprüche geschiedener Ehepartner eher und stärker als bislang zu befristen oder in der Höhe zu begrenzen und auf diese Weise "Zweitfamilien" zu entlasten. (...)