Frage an Christine Scheel von Wolf-Fritz R. bezüglich Familie
Liebe Frau Scheel,
Ihre Initiative zur Kappung des Ehegattensplittings (siehe: http://www.christine-scheel.de/show/81370.html) unterstuetze ich, zumindest solange beide Partner in der Lage sind, selbst Geld zu verdienen.
Fuer mich stellt sich die Frage des Steuersplittings nur im Zusammenhang mit Familien, egal ob diese eine oder zwei Erziehende haben. Wenn z.B. eine oder zwei Personen das Geld fuer fuenf Familienmitglieder verdienen muessen, dann sollte der Steuersatz in der Tendenz so sein, als ob jedes Familienmitglied ein Fuenftel des Familieneinkommens verdient.
Was meinen Sie dazu?
Mit herzlichem Gruss
Wolf-Fritz Riekert
Sehr geehrter Herr Riekert,
vielen Dank für Ihre Frage zur Kappung des Ehegattensplittings. Wir vertreten ein Modell des Realsplittings und nicht ein Modell des Familiensplittings. Der generelle Nachteil des Ehegattensplittings ist ja, dass es "die Ehe fördert" und nicht die Kinder direkt fördert. Verfassungsrechtlich lässt sich das Ehegattensplitting nicht völlig streichen, weil der Artikel 6 GG den Schutz der Ehe und Familie einfordert. Die Unterhaltsleistungen zwischen Ehegatten auch ohne Kinder müssen bis zu einer bestimmten Höhe steuerfrei übertragbar sein. Deswegen kann man Realsplittingmodelle unterschiedlich gestalten. Die Bundestagsfraktion von Bünndis 90/Die Grünen hat bislang folgendes Modell vertreten.
Es dürfen bis zu 20.000 Euro/Jahr auf den Ehepartner steuerbegünstigt übertragen werden, denn in der Ehe bestehen ja Unterhaltspflichten. Im Fall von Alleinverdiener-Familien würde sich bis zu einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 45.000 Euro nichts ändern. Aber für einkommensstarke Haushalte verkürzt sich die maximale Ersparnis im Jahr von 8.350 Euro auf etwa 5.850 Euro. Diese Kürzung ist zumutbar, da diese Haushalte, wenn Kinder vorhanden sind, von den Kinderfreibeträgen sowieso mehr begünstigt sind als Kindergeldbezieher. Das Modell würde bis zu 1,5 Mrd. Euro Mehreinnahmen für den Staat auslösen (lt. Berechnungen des DIW, 2003) und sollte nach unserer Auffassung für ein besseres Leben mit Kindern unabhängig vom Trauschein direkt eingesetzt werden. Die Finanzierung von Kinderbetreuung und Kindergrundsicherung (Armutsbekämpfung) sind wichtiger als das Ehegattensplitting.
Mit freundlichen Grüßen
Peteer Sellin, Büro Christine Scheel