
(...) Geburtstag ihres Sohnes haben Sie die Möglichkeit, Unterhaltszahlungen auf Antrag als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend zu machen (§ 33a des Einkommenssteuergesetzes). (...) Sie können Aufwendungen für den Unterhalt und das Studium ihres Sohnes dann bis zu 7680 Euro jährlich vom Gesamtbetrag Ihrer Einkünfte abziehen. (...)