Portrait von Christine Lambrecht
Antwort von Christine Lambrecht
SPD
• 15.05.2008

(...) Der Bereich der Sicherheitspolitik, insbesondere der Polizei fällt ausschließlich in den Zuständigkeitsbereich der Länder. Aus diesem Grund kann ich mir schlecht vorstellen, dass die Stadt Viernheim ein Interesse an einer „Citystreife“ hat. Ich rate Ihnen daher, sich an den Gewerbeverein/Citygemeinschaft der Stadt Viernheim zu wenden und dort Ihre Ideen und Vorschläge für einen privaten Sicherheitsdienst zu unterbreiten. (...)

Portrait von Christine Lambrecht
Antwort von Christine Lambrecht
SPD
• 21.05.2008

(...) Vielmehr hat das Bundesverfassungsgericht in seinen Urteilsgründen festgestellt, dass angesichts der neu geschaffenen Rechtsform zum Zeitpunkt des Urteils noch keine tragfähigen empirischen Aussagen möglich seien (vgl.BVerfGE 107, 150 ff., 179 f.). So fehlten insbesondere gesicherte Erkenntnisse darüber, ob es trotz der neu geschaffenen Möglichkeit gemeinsamer Sorgetragung von Eltern eines nichtehelichen Kindes dauerhaft eine beachtliche Zahl von Fällen gibt, in denen es bei Zusammenleben der Eltern mit dem Kind nicht zu einer gemeinsamen Sorge kommt, und welche Gründe hierfür maßgeblich sind. (...)

Portrait von Christine Lambrecht
Antwort von Christine Lambrecht
SPD
• 22.05.2008

(...) Hierdurch kann man sicherlich einen gewissen Einblick in die Häufigkeit dieser Fälle und die Motivlage der Mütter bekommen. Problematisch an einer solchen Untersuchungsmethode ist jedoch, dass die Befragung nicht die direkt betroffenen Väter und Mütter einbezieht und nicht auf belastbaren statistischen Daten, sondern auf Eindrücken, Erinnerungen und Schätzungen dritter Personen beruht. Es handelt sich daher in meinen Augen nicht um eine ausreichend gesicherte empirische Untersuchung. (...)

Portrait von Christine Lambrecht
Antwort von Christine Lambrecht
SPD
• 27.05.2008

(...) Nur die Form des Zusammenlebens in der Ehe wird unter den besonderen Schutz des Grundgesetzes gestellt. Leben die Ehepartner auf Dauer getrennt, ist die Ehe geschieden oder lebt ein Paar ohne Trauung zusammen, gibt es keinen Grund, die Steuerbelastung nach dem Splittingverfahren zu ermitteln, da die für das Ehegattensplitting maßgebenden Grundannahmen des Gesetzgebers zu den Lebensverhältnissen in der zivilrechtlichen Ehe nicht mehr bzw. nicht gegeben sind. (...)

E-Mail-Adresse