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SPD
• 15.01.2008

(...) Die künftig für sechs Monate zu speichernden Daten sind im Wesentlichen die Verkehrsdaten, die von den Telekommunikationsunternehmen schon heute üblicherweise zu Abrechnungs- oder sonstigen Zwecken gespeichert werden. Das sind insbesondere die genutzten Rufnummern und Kennungen sowie Uhrzeit und Datum der Verbindungen. (...)

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SPD
• 26.11.2007

(...) So ist es in Deutschland gegen den vorherigen Widerstand anderer Mitgliedstaaten gelungen, dass die Mindestspeicherungsdauer auf sechs Monate -anstatt der ursprünglich auf EU-Ebene diskutierten 36 Monate- beschränkt wurde. Außerdem novelliert das Gesetz die bereits geltenden Vorschriften der Strafprozessordnung zur Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen und setzt dabei für diesen Bereich die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zum Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung um. (...)

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SPD
• 26.11.2007

(...) Die künftig zu speichernden Daten sind im Wesentlichen die Verkehrsdaten, die von den Telekommunikationsunternehmen schon heute üblicherweise zu Abrechnungszwecken gespeichert werden. Zu den Telekommunikations-Verkehrsdaten gehören neben den Daten über die Telefonverbindungen auch solche Daten, die bei der Kommunikation über das Internet anfallen. Dabei speichert das Telekommunikationsunternehmen lediglich, welchem Teilnehmeranschluss eine bestimmte Internetprotokoll-Adresse (IP-Adresse) zu einem bestimmten Zeitpunkt zugewiesen war sowie die Daten über die E-Mail Versendung, nicht hingegen, welche Internet-Seiten besucht wurden oder welchen Inhalt eine E-Mail hatte. (...)

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SPD
• 13.11.2007

(...) Ich kann nicht erkennen, dass der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Vorratsdatenspeicherung für Ihre Besorgnis Anlass gibt, dass alle Bürger demnächst ohne konkreten strafrechtlichen Tatverdacht überwacht werden könnten. Zur Umsetzung der Europäischen Richtlinie gibt es Fristen, die einzuhalten sind, da sonst für Deutschland Strafzahlungen drohen. (...)

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