Portrait von Christine Lambrecht
Christine Lambrecht
SPD
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Christine Lambrecht zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Heike G. •

Frage an Christine Lambrecht von Heike G. bezüglich Familie

2 Frauen + 1 Baby ( 1Jahr )
meine einzige Frage ist: wann werden gleichgeschlechtliche Paare nicht mehr diskriminiert....in der Gesellschaft wird man akzeptiert nur von der "Regierung" nicht.....wann wird sich das endlich ändern ?

Portrait von Christine Lambrecht
Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Greiss,

vielen Dank für Ihre Frage vom 25. April 2007.

Fast 6 Jahre nach der Verabschiedung des Lebenspartnerschaftsgesetzes von Rot-Grün ist dieses große Reformprojekt noch immer nicht abgeschlossen. Wir haben uns darüber aber mit unserem jetzigen Koalitionspartner zu einigen. Davon hängt ab, ob wir die endgültige Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaft mit der Ehe bald erreichen können. Ich teile Ihre Ansicht, dass hier noch erheblicher Handlungsbedarf besteht. U.a. steuerrechtlich, sozialrechtlich und im Beamtenrecht behandelt das Gesetz schwule und lesbische Paare immer noch nicht wie Ehepartner. Ich möchte aber daran erinnern, dass die weitgehende Gleichstellung der Lebenspartnerschaft mit der Ehe bereits seit 2001 Realität sein könnte. Das ebenfalls rot-grüne Lebenspartnerschaftsergänzungsgesetz scheiterte an der Blockade der von Union und FDP geführten Länder im Bundesrat. Wir könnten daher schon längst einen Schritt weiter sein und die Verbesserungen könnten schon längst für die Betroffenen gelten.

Wie Sie ja bestimmt wissen, hat das Bundesverfassungsgericht mit seinem Urteil vom 17. Juli 2002 die Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaft mit der Ehe für verfassungsgemäß erklärt und das rot-grüne Reformwerk damals bestätigt. Die Rechtspolitiker der CDU/CSU haben in der Plenardebatte vom 1. Februar 2007 nunmehr ihre Bereitschaft angekündigt, mit Ausnahme der Volladoption, über die vollständige Gleichstellung zu verhandeln.

Ich weise aber darauf hin, dass wir in der letzten Legislaturperiode folgende zustimmungsfreie Regelungen zur Gleichstellung mit der Ehe erreicht haben, darunter auch die Stiefkindadoption:

• Einführung des Verlöbnisses Rechtsfolge: Zeugnisverweigerungsrecht im Strafprozess
• Übernahme des ehelichen Güterrechts
• Weitgehende Angleichung des Unterhaltsrechts (bei Trennung) Ausnahme: Rangverhältnisse, die in der anstehenden Reform überarbeitet werden sollen
• Einführung des Versorgungsausgleichs bei Aufhebung der Lebenspartnerschaft
• Weitgehende Angleichung der Gründe für die Aufhebung der Lebenspartnerschaft an die Scheidungsvoraussetzungen
• Zulassung der Stiefkindadoption von leiblichen Kindern eines Lebenspartners
• Einbeziehung der Lebenspartner in die Hinterbliebenenversorgung der gesetzlichen Rentenversicherung incl. Abgeordnetenversorgung
• Einführung des Ehehindernisses „bestehende Lebenspartnerschaft“

Dies ist am 1. Januar 2005 in Kraft getreten.

Weitere Informationen können Sie auch meiner letzten Plenumsrede zu dem Thema vom 1. Februar 2007 bzw. dem Plenarprotokoll 16/79 vom 1.2.2007 S. 7915D-7921B entnehmen.

Mit freundlichen Grüßen
Christine Lambrecht, MdB