
(...) Aus meiner Sicht besteht nach wie vor kein Grund zur Beanstandung. (...) September 2009 in Kraft getretene FamFG (Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit) sieht ein Mitwirken des Jugendamts am familiengerichtlichen Verfahren gesetzlich vor. (...)