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Christine Haderthauer
CSU
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Frage von Ron K. •

Frage an Christine Haderthauer von Ron K. bezüglich Soziale Sicherung

Frau Haderthauer,

wie stehen Sie zur Ihrer Strafsteuer für Kinderlose, die sich aus Ihrem Vorschlag zur Senkung der Rentenbeiträge für Eltern ergibt?
Wie sehen Sie hierbei die Behandlung von kinderlosen, die aus verschiedenen Gründen nicht fruchtbar sind und welche Ausnahmeregelungen werden für Singles gelten, die keinen passenden Partner finden und damit auch unfreiwillig zu den kinderlosen Alleinstehenden gehören? Wieso unterstellen Sie in Ihrem Vorschlag allen Alleinstehenden, dass diese aus reiner Bosheit alleinstehend sind?

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Kesslbauer,

es geht mir bei meinem Vorschlag weder um eine Bestrafung der Kinderlosigkeit, noch um eine Belohnung des Kinderkriegens. Niemand entscheidet sich für Kinder, um die Finanzierung der Rentenversicherung zu sichern. Trotzdem ist die Entscheidung für Kinder ein Beitrag, ohne den unsere Rentenversicherung nachhaltig nicht funktionieren kann. Die gerechte Berücksichtigung dieses generativen Beitrags fordert übrigens auch das Bundesverfassungsgericht.

Ich bin mir darüber im Klaren, dass - wie Sie ausführen manche Kinderlose ungewollt kinderlos sind. Es geht beim Vorschlag einer Beitragsentlastung für Eltern aber gerade nicht um die Gründe oder Motive für eine Kinderlosigkeit, genauso wenig wie es bei den Eltern um die Motive und Umstände ihrer Familiengründung gehen kann. Vielmehr sind Kinder auch zukünftige Beitragszahler und damit ein eigener generativer Beitrag im Umlagesystem unserer gesetzlichen Rentenversicherung. Wer Kinder großzieht hat in aller Regel nicht in dem Maße wie Kinderlose die Möglichkeit ohne Unterbrechung oder Einschränkung in die Rentenversicherung einzuzahlen. Gleichzeitig trägt er die Kosten für das Großziehen der Kinder, die, da sind wir uns sicher einig, den Kindergeld- bzw. Kinderfreibetrag weit übersteigen. Hier geht es um einen Lastenausgleich weil es nicht sein kann, dass die Kosten für Kinder weitgehend privatisiert, ihr „Nutzen“ als Beitragszahler aber vollständig sozialisiert werden.