
(...) So sind Abgeordnete hierzulande unter anderem an umfangreiche Anzeige- und Veröffentlichungspflichten gebunden. Ein Problem der Konvention ist, dass sie Beamte und Abgeordnete gleichsetzt; der in der Verfassung festgeschriebene Grundsatz des freien Mandats schließt eine solche Gleichsetzung jedoch aus. Weiterhin weicht das deutsche Immunitätsrecht in zahlreichen Punkten von dem anderer Länder ab; auch hier würde ich eine eins zu eins Angleichung nicht generell als Fortschritt auffassen. (...)