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Christian Lindner
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Frage von Nicola Marcus K. •

Frage an Christian Lindner von Nicola Marcus K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Lindner,

mit Interesse habe ich Ihre Antwort vom 16.04.10 auf die Fragen von Herrn Sikander Ali gelesen.

Auf seine Frage
Zitat Herr Ali:
"Wie stehen Sie zum Thema politischer Korruption in Deutschland?"

kann ich Ihre Antwort:

Zitat Herr Lindner:
"Ihre Einschätzung zur "politischen Korruption" in Deutschland teile ich nicht. Deutschland ist seit vielen Jahren Vorreiter beim internationalen Kampf gegen jede Form der Korruption, sowohl in der Politik als auch in der Wirtschaft. Die Interaktion von Politik, Wirtschaft und Gesellschaft ist in einer Demokratie nicht Verwerfliches, im Gegenteil, sie ist ein zentraler Bestandteil ihres Wesens."

nicht ganz nachvollziehen.

Ist es nicht so, dass die Bundesrepublik 2003 die UN-Konvention gegen Korruption unterzeichnet hat und diese 2005 in Kraft getreten ist? Warum wird dann seither von den Abgeordneten des Bundestages eine Ratifizierung derselben verweigert?
(Quelle: Die Welt; Link : http://www.welt.de/wirtschaft/article6951734/Bundestag-scheut-haertere-Korruptionsregeln.html )

Sollte Korruption im Bundestag oder in den Landtagen oder bei Beamten kein Thema sein, dann sollte es doch auch kein Problem sein, die Ratifizierung im Bundestag "durchzuwinken". Oder muss man sich als Bundesbürger tiefgründigere Gedanken zum Thema Korruption machen und wird deshalb das Gesetz boykottiert?

Über ein Antwort Ihrerseits würde ich mich freuen

mfg
Nicola Marcus Knapp

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau Knapp,

das deutsche Abgeordnetenrecht unterwirft die Volksvertreter Reglementierungen, die zu den strengsten weltweit zählen. Sie sind deutlich strenger als beispielsweise in Kuba, Kambodscha, Kolumbien oder Nicaragua, die die von Ihnen genannte Konvention allesamt ratifiziert haben. So sind Abgeordnete hierzulande unter anderem an umfangreiche Anzeige- und Veröffentlichungspflichten gebunden. Ein Problem der Konvention ist, dass sie Beamte und Abgeordnete gleichsetzt; der in der Verfassung festgeschriebene Grundsatz des freien Mandats schließt eine solche Gleichsetzung jedoch aus. Weiterhin weicht das deutsche Immunitätsrecht in zahlreichen Punkten von dem anderer Länder ab; auch hier würde ich eine eins zu eins Angleichung nicht generell als Fortschritt auffassen.

Mit freundlichen Grüßen
Christian Lindner

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