
(...) gegenwärtig ist die Konvention nicht mit dem Prinzip des freien Mandats in Übereinstimmung zu bringen, da sie eine Gleichsetzung von Beamten und Abgeordneten vornimmt. Das selbe gilt für die Regelung des Immunitätsrechts: Hier ist nach meiner Auffassung die deutsche Regelung schlichtweg besser, als der in der Konvention formulierte Vorschlag. (...)