Frage an Christian Lindner von Martin und Tabea S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Lindner
die
Antwort zur Frage von Herrn S. A. zur politischen Korruption ist unbefriedigend.
Wenn Deutschland Vorreiter beim internationelen Kampf gegen jede Korruption ist, dann stellt sich die Frage, wieso die große Koalition sich weigert, Korruption und Abgeordnete unter Strafe zu stellen.
Wann genau hat unsere Bundesregierung die UN-Konvention gegen Korruption unterschrieben und wann wurde diese ratifiziert?
Martin und Tabea Schulz
Sehr geehrte Frau Schulz, sehr geehrter Herr Schulz,
das deutsche Abgeordnetenrecht unterwirft die Volksvertreter Reglementierungen, die zu den strengsten weltweit zählen. Sie sind deutlich strenger als beispielsweise in Kuba, Kambodscha, Kolumbien oder Nicaragua, die die von Ihnen genannte Konvention allesamt ratifiziert haben. So sind Abgeordnete hierzulande unter anderem an umfangreiche Anzeige- und Veröffentlichungspflichten gebunden. Ein Problem der Konvention ist, dass sie Beamte und Abgeordnete gleichsetzt; der in der Verfassung festgeschriebene Grundsatz des freien Mandats schließt eine solche Gleichsetzung jedoch aus. Weiterhin weicht das deutsche Immunitätsrecht in zahlreichen Punkten von dem anderer Länder ab; auch hier würde ich eine eins zu eins Angleichung nicht generell als Fortschritt auffassen.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Lindner