
Der theoretisch erreichbare Höchstbetrag ist bei 65 Prozent der Abgeordnetenentschädigung gedeckelt und wird erst nach 26 Mitgliedsjahren erreicht. Die meisten Abgeordneten gehören dem Bundestag nur zwei bis drei Wahlperioden an.
Foto: Tobias Koch
Der theoretisch erreichbare Höchstbetrag ist bei 65 Prozent der Abgeordnetenentschädigung gedeckelt und wird erst nach 26 Mitgliedsjahren erreicht. Die meisten Abgeordneten gehören dem Bundestag nur zwei bis drei Wahlperioden an.
Die Tatsachengrundlage Ihrer These möchte ich bezweifeln
In einem Bereich, der mir sehr am Herzen liegt, zieht die Rentenversicherung in Kürze endlich mit der Beamtenversorgung gleich:
Sie haben ganz Recht: Die Gesetzliche Rentenversicherung übernimmt neben der Zahlung von Renten, für die zuvor in entsprechender Höhe Beiträge gezahlt worden sind, weitere Leistungen mit eher versicherungsfremdem Charakter, zum Beispiel zur Anerkennung von Kindererziehungszeiten.
Meine Fraktion kennt das Problem sehr gut und bemüht sich seit längerem um eine gesetzliche Änderung. Wir setzen uns generell für eine Abschaffung der unterschiedlichen Verlustverrechnungstöpfe bei den Kapitaleinkünften ein.
Bereits als Oppositionsfraktion haben wir uns mit unserem Easy-Tax-Modell für eine einfache und digitale Einkommensteuererklärung starkgemacht.