Kommt Easy Tax noch in dieser Legislaturperiode? Wie ist es mit der Besteuerung von Renten?
Sehr geehrter Herr Dürr,
die Koalition hat im Koalitionsvertrag vereinbart, dass sie die Steuererklärung durch das sogenannte Easy Tax Modell der FDP vereinfachen möchte. Wann kann mit der Umsetzung gerechnet werden und was plant die Koalition hinsichtlich der Besteuerung der Renten im Zuge der Rentenreform um die Netto Renten zu erhöhen?
Sehr geehrter Herr N.
vielen Dank für Ihre Frage.
Sie sprechen zwei Vorhaben an, die meiner Fraktion und mir sehr wichtig sind. Bereits als Oppositionsfraktion haben wir uns mit unserem Easy-Tax-Modell für eine einfache und digitale Einkommensteuererklärung starkgemacht. In Regierungsverantwortung haben wir uns an die Umsetzung des Modells gemacht. Gegenwärtig erarbeitet eine Expertenkommission unter Leitung meiner Kollegin, der Parlamentarischen Finanzstaatssekretärin Katja Hessel, einen Bericht zu den Chancen einer bürgernahen Einkommensteuer.
Die Expertenkommission übergibt ihren Bericht bereits in wenigen Tagen, am 12. Juli 2024, an Bundesfinanzminister Christian Lindner. Als Teil der 49 Maßnahmen der Wachstumsinitiative der Bundesregierung, die am 5. Juli 2024 der Öffentlichkeit vorgestellt worden sind, haben sich die Spitzen der Koalition bereits darauf verständigt, die Vorschläge der Expertenkommission „Bürgernahe Einkommensteuer“ umgehend zu prüfen und bei positivem Ergebnis noch in diesem Jahr in einem Gesetzesvorhaben umsetzen. Gleiches gilt für die Ergebnisse der Expertenkommission "Vereinfachte Unternehmensteuer".
Meine Fraktion und ich werden mit Nachdruck dafür eintreten, alle sinnvollen und realistischen Vorschläge der Experten schnellstmöglich aufzugreifen und so einen weiteren wichtigen Baustein der Wirtschaftswende in Kraft zu setzen.
Bei der Rentenbesteuerung ist diese Koalition das zuvor von der Großen Koalition geleugnete Problem der Doppelbesteuerung von Renten bereits aktiv angegangen. Bereits seit Anfang 2023 sind 100 Prozent der Altersvorsorgeaufwendungen steuerlich als Sonderausgabenabzug absetzbar. Und mit dem Wachstumschancengesetz sind wir dieses Jahr noch einen Schritt weitergegangen: Wir haben durchgesetzt, dass bei Neurentnern der steuerpflichtige Anteil der Rente nicht mehr um einen Prozentpunkt pro Jahr steigt, sondern nur noch um 0,5 Prozentpunkte. Damit erreichen wir, dass die volle Besteuerung der Rente für Neurentner erst 18 Jahre später in Kraft tritt - im Jahr 2058 statt im Jahr 2040. Das senkt die steuerliche Belastung von Renten spürbar und ist ein wichtiger Schritt hin zu höheren Nettorenten.
Freundliche Grüße,
Christian Dürr