Sehr geehrter Herr Dürr, warum fordern Sie und die FDP nur Änderungen bei der Rente?MfG Patrik B.
Warum fordern Sie und die FDP nicht eine wirkungsgleiche Regelung für die Beamten, was die Berechnung der Altersbezüge und den Eintritt in die Pension betrifft, wie Sie sie für die Rentner fordern?Liegt es daran daß der Anteil der Beamten im Bundestag eine Neuregelung verhindert?Oder scheuen Sie den Konflikt mit der Beamtenschaft?
Sehr geehrter Herr B.,
vielen Dank für Ihre Frage.
Es ist die Regel, dass Änderungen in den Rentenversicherung für die Beamtenpensionen wirkungsgleich übernommen werden. So geschieht es etwa bei der Einführung der Rente mit 67. Auch bei der Berechnung der Höhe der Altersversorgung werden bei Beamten seit langem Versorgungsabschläge vorgenommen, wenn sie früher als mit der Regelaltersgrenze in den Ruhestand gehen. Das ist auch richtig so.
Etwas komplizierter ist die Regelung der Beamtenpensionen deshalb, weil der Bund in der Regel nur für die Bundesbeamten zuständig ist. Die Maßnahmen für die viel größere Zahl der Landesbeamten wird dagegen von den jeweiligen Ländern vorgenommen. Das Recht der Gesetzlichen Rentenversicherung wird dagegen einheitlich vom Bundesgesetzgeber geregelt, was erklären mag, dass diese Materie in den Beratungen des Bundestages sowie in den Äußerungen von mir und meiner Fraktion eine hervorgehobene Stellung einnimmt.
In einem Bereich, der mir sehr am Herzen liegt, zieht die Rentenversicherung in Kürze endlich mit der Beamtenversorgung gleich: Mit dem Generationenkapital gründen wir eine kapitalgedeckte Säule, um die gesetzliche Rente stabil und für die Beitrags- und Steuerzahler finanzierbar zu halten. Für die Bundesbeamten werden schon seit Jahren Rücklagen gebildet, um die Pensionslasten generationengerecht und nachhaltig zu finanzieren.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Christian Dürr