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Antwort von Christian Dürr
FDP
• 20.11.2024

Der Pensionsanspruch entsteht ebenfalls, wenn die Bundesregierung aufgrund von Neuwahlen nach mehr als zwei, aber unter vier Jahren aus dem Amt scheidet. Anders ist es allerdings, wenn einzelne Bundesminister - egal ob auf eigenes Verlangen oder nicht - vorzeitig entlassen werden: In diesem Fall verlieren sie ihre gesamten Pensionsansprüche.

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