Nach nur 4 Jahren im Bundestag haben Sie einen Pensionsanspruch von etwas über 4000 EURO monatlich erworben. Ist dies gegenüber einem normalen Bürger gerecht?
Ein Bürger/Steuerzahler in Deutschland muss mindestens 45 Jahren arbeiten um im Alter im Durchschnitt eine Rente um die 1500 EURO Rente monatlich zu erhalten!
Im Gegensatz zu Ihnen, der nach nur 4 Jahren Mitgliedschaft im Bundestag später eine Pension von über 4000 EURO monatlich erhält, mußte dieser Bürger/Steuerzahler auch noch über 45 Jahre jeden Monat einen beträchtlichen eigenen finanziellen Beitrag!
Sie leisten keinen eigenen finanziellen Beitrag für Ihre exorbitant hohe Altersversorgung gegenüber dem, der das erwirtschaften muß, nämlich dem Steuerzahler.Ist dies für Sie gerecht?Wenn ja, dann begründen Sie das bitte.Wenn nein, dann sagen Sie bitte, was Sie und Ihre Partei nachweislich bisher unternommen haben, um diese Ungleichbehandlung wenigstens zu mildern!
Sehr geehrter Herr C.,
vielen Dank für Ihre Frage.
Die Tatsachengrundlage Ihrer Frage ist nicht korrekt: Ein Abgeordneter des Deutschen Bundestages erhält für jedes Jahr, das er Mitglied des Parlaments ist, ab dem Alter von 67 Jahren eine Altersentschädigung in Höhe von 2,5 Prozent der monatlichen Aufwandsentschädigung ("Diät").
Das heißt, nach einer Wahlperiode von vier Jahren beträgt der Anspruch 10 Prozent. Bei einer Diät von monatlich 11.227,20 Euro (ab 1. Juli 2024) entspricht das einer monatlichen "Rente" von 1.122,72 Euro ab 67, die voll zu versteuern ist - weit entfernt von den über 4.000 Euro, die Sie angenommen haben.
Der theoretisch erreichbare Höchstbetrag ist bei 65 Prozent der Abgeordnetenentschädigung gedeckelt und wird erst nach 26 Mitgliedsjahren erreicht. Die meisten Abgeordneten gehören dem Bundestag nur zwei bis drei Wahlperioden an.
Die Altersentschädigung ist gemäß der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts wie die monatlichen Diäten dazu bestimmt, die Unabhängigkeit der Parlamentarier zu sichern. Sie ist damit Teil der materiellen Grundlage des freien Mandats, wie es das Grundgesetz statuiert. Abgeordnete des Deutschen Bundestages sollen ihre Entscheidungen in voller Unabhängigkeit und ohne Rücksichtnahme auf eigene wirtschaftliche Interessen treffen können.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Christian Dürr